... "der Auffahrende!"
Wollten sie soeben diesen Satz genau so oder so ähnlich vollenden?!
Dann werden sie sicherlich überrascht sein wenn ich sie nun in folgendem Beitrag versuche vom gegenteil zu überzeugen.

Tagtäglich passieren eine Menge solcher Auffahrunfälle auf Deutschen Straßen.
Da die deutsche Rechtssprechung immer wieder mit diesen Auffahrunfällen beschäftigen musste, hatte sich über die Jahre hinweg ein Leitspruch für diese Unfälle fälschlicherweise gebildet:
"Der auffahrende Teilnehmer ist immer Schuld!"
... aber warum eigentlich?!
Zwar spricht der erste Anschein nach für die Schuld des auffahrenden Teilnehmers, dies resultiert meist daraus, dass dieser Teilnehmer den vorgeschriebene Sicherheitsabstand (in den meisten Fällen) nicht einhielt.
Allerdings gibt es auch Unfallkonstelationen die diesen Anscheinsbeweis erschüttern kann.
Beispielsweise durch einen vorausfahrenden Teilnehmer, der ohne Grund eine Vollbremsung hinlegt und sie unmittelbar hinauf fahren.
Als ausrede hören sie dann meist, dass sich diese nach ihrem Handy oder Zigaretten gebückt hatten und erschrocken sind und deswegen "voll in die Eisen" sind.
Denn bei diesem Fall sieht die Rechtsgrundlage schon etwas anderster aus!
Als typische Ausnahme von der Regel gilt, wenn der Vorausfahrende wegen eines Kleintieres stark abbremst, zum Beispiel einer Katze, für die Insassen aber bei einer Kollision keine Gefahr bestanden hätte. Hier trifft den Vorausfahrenden zumindest eine Mitschuld. Anders wird dies bei größeren Tieren wie Großwild oder Kühen gesehen, da ein Unfall für die Fahrzeuginsassen gefährlich sein kann.
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